Fahrzeug wieder Zulassen mit abgelaufenem Tüv

xtcent

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hab mal ne Frage bezüglich der Zulassung eines Auto`s
Wenn ich ein Fahrzeug mit Ganzjahreskennzeichen habe, habe ich ja die Möglichkeit dieses Vorübergehend Stillzulegen und die Möglichkeit mein Kennzeichen zu behalten, machen ja viele Leute da es billiger als ein Saisonzeichen ist. Kostet mit an und abmelden wohl so um die 15,-
Wie läuft sowas wenn man ein Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV still legt, muss ich dann beim wiederzulassen erst ein kurzzeitzeichen kaufen und dann TÜV machen und anmelden, oder geht das auch anderst?
Hab gelesen man kann Irgendwie auch die alten Kennzeichen für Fahrten zum TÜV nehmen.
 

smolny

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Ich kann Dir keine Quelle nennen, aber ich meine gelesen zu haben, dass für die Fahrt zum TÜV mit dem Ziel der TÜV-Prüfung zur Wiederanmeldung kein Kurzkennzeichen benötigt wird. Es muss aber plausibel sein, am Besten also ein TÜV-Termin ausmachen und pünktlich hinfahren. Aber ich hoffe, andere können das noch bestätigen bzw. eine Quelle nennen, nach der Du das sicher machen kannst.
 

xtcent

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was in der Art hab ich auch gelesen, deshalb die Frage. Irgendwie soll sowas wohl gehen wenn man noch die Kennzeichen mit entfernter Plakete hat und der Wagen noch versichert ist.
Aber vieles was man im Netz findet ist schon 8 Jahre her und es ändert sich ja laufend was, wie zb. das nicht mehr Rückdatiert wird :)
Also falls jemand was ähnliches in den letzten 2-3 Jahren hatte und näheres sagen kann wäre das wirklich super.
Bei der Zulassungsstelle ist es derzeit fast unmöglich jemand an die Strippe zu bekommen.
 

dridders

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Klar geht das auch anders, miete einen Trailer + Zugfahrzeug oder Abschlepper und bring den Wagen damit zur Prüfstelle ;-) So gehst du allen potentiellen Problemen aus dem Weg.
Prinzipiell ist es möglich Fahrten die der Zulassung dienen mit den alten Kennzeichen durchzuführen. Eine Versicherungsbestätigung muss aber schon vorliegen, und der Weg muss direkt sein. Nichts mit mal eben noch am Kippenautomaten anhalten oder tanken fahren. Zur Glaubhaftmachung sollte wie schon empfohlen wurde ein Termin bei der Prüforganisation gemacht werden.
Zu den Kosten: die 15 Euro werden wohl allein fürs abmelden fällig werden. Beim Anmelden wirds wohl entsprechend mehr werden, und ggf. zzgl. Wunschkennzeichengebühr.

Wie willst du den Wagen denn abgemeldet versichern? Versicherung endet mit der Abmeldung. Ab da kannst du dir nur eine neue Versicherungsbestätigung holen, die aber eigentlich auch erst wirksam wird wenn der Wagen zugelassen wird.
 

Degu2

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Hallo :)
habe hier quelle aus erster Hand :D meine Freundin war vor ca 4Monaten noch in der Zulassungsstelle tätig
(und nein sie ist immer noch beim Landkreis eingestellt hat nur ein besser bezahlten Job bekommen :D um spekulationen zu vermeiden :D ).


Ein Kraftfahrzeug darf nicht im Straßenverkehr ohne gültiges Kennzeichen bewegt
werden, hier zu musst du (leider) Kurzzeitkennzeichen besorgen damit bekommst
du dann auch Tüv.

Andernfalls wenn du ein Händler des Vertrauens hast kann er auch dir vielleicht
Rote Dauerkennzeichen für eine kurze Zeit leihen.

Andere Möglichkeiten gibt es nicht



Gebühren ca für Kurzzeit: 10,20€ beim Amt + Kennzeichen
Wunschenkennzeichen (je nach Stadt unterschiedlich)

MFG
 

dridders

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Nur weil irgendjemand irgendwo arbeitet heisst das noch lange nicht das er sich auskennt. Sollte jeder doch oft genug in so mancher Werkstatt erlebt haben. Auf deine Freundin trifft es hier wohl auch zu, denn §10 Abs. 4 der FZV sagt da etwas ganz anderes aus.
Bei den Gebühren der Kurzzeitkennzeichen fehlt wohl noch der wichtigste Punkt: die Versicherung. Es kann zwar ggf. die spätere reguläre Versicherung einfach rückdatiert werden, aber dafür muss das Fahrzeug dann auch die HU bestehen und zugelassen werden.
 

Degu2

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So können wir das nicht stehen lassen das Sie ihre Arbeit nicht beherrscht hat.

Das man eine EVB Nummer benötigt ist völlig klar sonst kommt es zur gar keiner
zulassen und die EVB bekommt woher, genau bei der Versicherung und diese Teilt
dann einen auch mit welche Versicherungskosten auf einen zukommen variieren
natürlich auf den Zulassungszeitraum.

Und der Vergleich mit einer Werkstatt ist wie als wenn man Äpfel mit Möhren
vergleicht.

Und
wenn es um dieses Zeichen geht "§" ist Streit doch immer vor
programmiert einer will es immer besser wissen deshalb sage ich " hier steht
es schon fast schwarz auf weiß" wenn Fragen sind sollte man die Zuständige
Zulassungsstelle anrufen fertig. (nix gegen dich xtcent, aber anhang dieser ganzen Infos müsstes ja jetzt alles wissen :D )
 

dridders

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jaja, bei Paragraphen gibts immer Ärger, wenn es keine gibt die etwas klar darstellen und es der Interpretation überlassen, oder wenn sie klar sind und von Leuten die denken sie hätten was zu sagen nicht verstanden werden. Wenn sie aber so klar sind wie dieser hier, dann viel Spaß vor Gericht. Den hätte deine Freundin auf jeden Fall kennen sollen bevor sie solche Aussagen tätig, er fiel ja anscheinend in ihr Aufgabengebiet.

Wenn so sonnenklar ist das man eine EVB für Kurzzeitkennzeichen braucht, dann ist auch sonnenklar was sie kosten und du kannst dir sparen das aufzuführen. Wenn du es aufführst, dann mach das auch vollständig.

Und was hakt am Vergleich mit einer Werkstatt? Sind die Leute auf dem Amt etwa etwas besonderes oder besseres? Oder wolltest du damit sagen das auf dem Amt keiner erwartet das man seinen Job kann, im Gegensatz zu einer Werkstatt?
 

xtcent

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ok danke für die Info`s, dachte mir das schon das es ohne Kurzzeit nicht geht. Hab nur gelesen das es wohl auch so gehen könnte.
Versichert ist der Wagen ja anscheinend je nach Versicherung auch so wenn man das möchte.
Die Versicherung fragt bei dieser Vorübergehenden Stilllegung (wenn man es explizit angibt und auch sagt das man die Kennzeichen behalten will) wohl an ob man das Fahrzeug weiterversichern möchte usw.

So hat mir es jemand erzählt der das mit seinem Wohnmobil jedes Jahr macht. Und dort kostet das Anmelden so um die 11,- und das abmelden um die 5-6 Euro, und der geht zur selben Zulassungsstelle wie ich.
Aber wenn ich dann noch die Kurzzeitzeichen zahlen muss was um die 30,- wären (knapp 10,- für einen Ausdruck auf der Zulassungsstelle :bekloppt und dann noch um die 20,-- für die Kennzeichen) dann lohnt es sich nicht wirklich, da kann ich auch direkt TÜV machen und dann abmelden würde dann in der Summe billiger kommen.
Die Versicherung zahl ich nicht extra da das für mich jedesmal Gratis ist wenn ich das Fahrzeug danach Innerhalb von 4 Wochen anmelde.

Allerdings wären die 5 Tage bei der Kurzzeit auch etwas knapp falls der TÜV was zu meckern hätte, und ein Trailer habe ich nicht, auch wenn ich mir das schon oft gewünscht habe :)

Naja dann muss ich halt doch gucken das ich den Wagen die nächsten Wochen "Tüv Ready" bekomme und ihn erst danach still lege.
 

Degu2

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Ich finde das dieses Gespräch hiermit beendet ist "dridders". Es gehört nicht zu diesen Topic.
[offtopic] Das nächstemal werde ich es Detailierter aufschreiben [Was ich aber nicht in Ordnung finde, nur weil ich es flach dargestellt habe, das gleiche eine Frau in Frage gestellt wird die es höchstwahrscheinlich besser weiß als wir hier zusammen] . Das mit den Werkstätten soll nicht bedeuten das die auf den Amt besser sind.[/offtopic]
 

Baumschubser

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dridders schrieb:
Beim Anmelden wirds wohl entsprechend mehr werden, und ggf. zzgl. Wunschkennzeichengebühr.

Richtig, weil das alte Kennzeichen nach meinem Kenntnisstand verfallen ist. Früher blieb ein Kennzeichen auf einem zeitweilig stillgelegten Fahrzeug erhalten, heute wirds neu vergeben. Wenn man die Nummer behalten will, muss man schonmal beim abmelden Geld legen und dann ist das Kennzeichen für 6 Monate reserviert. Beim wieder anmelden wird erneut kassiert für ein Wunschkennzeichen.

dridders schrieb:
Wie willst du den Wagen denn abgemeldet versichern? Versicherung endet mit der Abmeldung. Ab da kannst du dir nur eine neue Versicherungsbestätigung holen, die aber eigentlich auch erst wirksam wird wenn der Wagen zugelassen wird.

Das stimmt auch. Allerdings ist es durchaus statthaft, mit entstempelten Kennzeichen zum TÜV und zur Zulassungsstelle zu fahren, EVB-Nummer im Gepäck vorausgesetzt. Denn wenn man die HU besteht, am selben Tag noch anmeldet, ist das Fahrzeug rückwirkend ab 00:00 Uhr versichert. Dann ist in jedem Falle alles ok.
Besteht man die HU nicht, fährt man halt wieder heim ohne Anmeldung, auch dann gilt die Versicherungsbestätigung.
Ob das im Falle eines Falles dann aber so stressfrei über die Bühne geht, wenn es doch krachen sollte, das wage ich mal zu bezweifeln. Ich persönlich hatte diesen Fall schonmal, habe mir dann aber lieber ein Kurzzeitkennzeichen geholt und war auf der sicheren Seite. Meine Empfehlung würde deshalb auch immer in diese Richtung gehen, auch wenn man eventuell 20€ mehr ausgeben muss für das Schild.
 

xtcent

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also bei uns geht das mit dem Kennzeichen, wichtig ist nur das man direkt angibt beim abmelden das man nur kurzzeit stilllegt und die Nummernschilder weiter nutzen will.
Die werden ja so oder so eine Gewisse Zeit freigehalten bevor sie wieder neu vergeben werden.
Wie gesagt das mit dem Kennzeichen weiternutzen was ich aus erster Hand von jemandem der das Regelmäßig macht, der zahlt nur 10,- Irgendwas und nutzt immer das selbe ohne Aufpreis.
Wär ja ansonsten auch Sinnlos wenn ich den je nachdem jedes mal neue Kennzeichen bräuchte...

Denn Tüv mache ich dann definitiv vor dem abmelden, muss nur erst den Auspuff dicht bekommen, das Fahrwerk eintragen lassen.
Dürfte deutlich Streßfreier sein, ausserdem kann ich ja auch ruhig 1-2 Monate überziehen ohne nen Nachteil zu haben.
Erst über 2 Monate kostet es ja 20% mehr und wird wohl genauer geprüft, auf was ich beides Verzichten kann...
 

xtcent

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ah ok, naja muss am montag mal Nachfragen. Mein Chef ist auch jemand der das immer mit seinem Wohnmobil macht und der hat es vor 2 wochen wieder zugelassen.
Die 2,50 zahlst du dann quasi beim Stilllegen?
 

Baumschubser

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Ja, 2,50€ beim abmelden als Reservierungsgebühr für 6 Monate und ggf. 10,50€ beim wieder anmelden für Wunschkennzeichen (ob das fällig wird, weiß ich nicht, soweit ist es bei mir dann nicht mehr gekommen). Ist aber allemal noch billiger als ein Satz neuer Schilder. Selbst für nen Anhänger biste ja mitlerweile bei gut und gerne 15€ für ein Schild.
 

xtcent

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ok dann werde ich zur Sicherheit lieber beim Abmelden nochmal explizit Nachfragen, Kennzeichenverlust wäre doof, zumal es ein Wunschkennzeichen ist bzw. war.
 

Baumschubser

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Würde mir genau so gehen. Meine Kennzeichen würde ich gern weiter nutzen auf ewig. Hab schon ein besonders kurzes eingebüsst, weil es bei uns BZ-XJ 5 nicht mehr gibt, weil 6 Zeichen angewiesen sind. Wollte ich aufs Motorrad wieder haben von der Vorgängermaschine, ging nicht.
 

Cougarbabe

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Also ich habe damals, als ich meinen FoFi zugelassen habe, mit TÜV- Auskunft zuvor, die Info bekommen, dass ich mein Fahrzeug auf dem direkten weg zum TÜV ohne Kennzeichen fahren darf, was ich auch so gemacht hab.
Hatten allerdings vorher schon die EVB- Nummer.
 

dridders

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dann haste viel Glück gehabt das dich keiner erwischt hat ;-) Ohne Kennzeichen ist definitiv nicht legal, schon allein da z.B. Geschwindigkeitsübertretungen/Rotlichtverstoss dann nicht verfolgt werden können, die Fahrgestellnr ist schließlich auf dem Foto nicht zu sehen. Es müssen definitiv Kennzeichen montiert sein, die dem Fahrzeug zugeordnet sind. Deswegen steht im Gesetz ja drin das die Kennzeichen im Vorfeld von der Zulassung zu vergeben sind. Wurde das alte beim Abmelden reserviert dürfte das damit gegeben sein, solange der Reservierungszeitraum nicht abgelaufen ist. Sonst wird man wohl erstmal auf andere Art zur Zulassung müssen um sich dort bezogen aufs Fahrzeug Kennzeichen zu reservieren. Die Online-Reservierung funktioniert nicht, da dort kein Fahrzeugbezug besteht, teilweise nichtmals die Daten vom Reservierenden abgefragt werden.
 

Cougarbabe

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Okay ich Merk grad, dass ich so spät nimma Antworten sollte ^^

Ohne Kennzeichen ist falsch^^ ohne gültige Kennzeichen troffst besser^^ hab grad nochmal mit'm Mann gesprochen :)
Hab echt schon ein Hirn wie ein nudelsieb^^

Man muss:


"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."


Heißt also für dich: Deine Versicherung ansprechen und eine Doppelkarte besorgen, auf der ausdrücklich vermerkt ist, das Fahrten gemäß § 10 FZV abgedeckt sind. Die Zulassungsstelle anrufen und vorab ein Kennzeichen zuteilen lassen. Dann die entsprechenden Kennzeichen besorgen und am Auto montieren. Nun darfst du mit diesen ungestempelten Kennzeichen zum TÜV fahren und danach zur Zulassungsstelle.



Genauso hatten wir's auch. Also einfach die Kennzeichen ohne TÜV Siegel aufs Auto und die Bestätigung vom Amt und Versicherung dabei und gut is :)
 
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