Gemini404

Newbie
Registriert
6 November 2017
Beiträge
8
Mein Opa ist vor einigen Monaten gestorben. Er war der Bauer schlechthin, hatte einen großen Dreiseithof und viel Landbesitz.
Leider hat das mit dem Erbe und der "gerechten" Verteilung nicht sehr gut geklappt. Meine Schwester hat den Dreiseithof bekommen. nicht, dass ich mich darum schere den Dreiseithof zu bewirtschaften, aber zu dem gehört eine Scheune mit einem alten Traktor (Ford 2600). Der ist noch super erhalten und ich würd ihn gern behalten.

Leider will sie das alles ungesehen in einem stück verschleudern (wirklich für einen Minimalpreis), wo ich jetzt natürlich überlege, ob ich es doch kaufe...
Dafür fehlen mir aber die liquiden Mittel, habe schon einen Kredit aufgenommen vor einigen Jahren.

Gibt es da einen rechtlichen Anspruch, dass die Kinder/Geschwister zuerst Anrecht auf Eigentum haben? Und der Verkauf bis dahin verzögert werden kann?
 

der_ast

Megaposter
Registriert
10 April 2007
Beiträge
8.425
Alter
45
Ort
1230 Wien, Österreich
Vorweg: ich bin kein Anwalt und ich habe keine juristische Ausbildung --> was ich hier schreibe, ist das Wissen eines Laien und nicht zwingend wahr!

Jeder Mensch hat das Recht mit seinem Eigentum zu tun, was er will --> wenn Deine Schwester den Hof verschenken will, kann sie das auch tun.

Was Du ihr nahelegen könntest:
a.) Verpachten.
Dann bekommt sie zwar nicht so viel Geld auf einmal, aber langfristig wahrscheinlich mehr und das Eigentum bleibt in der Familie erhalten.

b.) Investieren:
Großer Umbau und eine Selbstversorger-Pension daraus machen.
Auch dann bleibt das Eigentum erhalten.

c.) Wenn ihr Geld nicht so wichtig ist:
Vielleicht schenkt sie Dir ja den Traktor oder verkauft ihn Dir zu einem Symbolpreis von einem Euro.

All das ist aber letztendlich ihre Entscheidung und egal, wie diese ausfällt, wirst Du sie akzeptieren müssen, denn das Gericht hat entschieden, dass Deine Schwester den Hof und damit auch die Entscheidungsgewalt darüber bekommt.

Was ist eigentlich mit dem Landbesitz?
Hast Du den bekommen?
Wenn JA: biete ihn dem Hofkäufer zur Pacht an. Damit hast Du jemanden, der das Land bewitschaftet und eine Geldquelle.
Wenn Du dabei nicht gierig, sondern großzügig bist, hast Du vielleicht einen neuen Freund gefunden und kannst günstig ab Hof einkaufen ... einen Traktor zum Beispiel ;)

Nice Greets
Alex
 

RedCougar

Megaposter
Registriert
12 September 2003
Beiträge
10.324
Ort
Kreis PI
Website
www.RedCougar.de
Gibt es da einen rechtlichen Anspruch, dass die Kinder/Geschwister zuerst Anrecht auf Eigentum haben?
Nein.

Wäre ja auch der Hammer, wenn ich immer erst meine Geschwister fragen müsste, ob ich eine Mobilie oder Immobilie aus meinem Eigentum an Dritte verkaufen kann.

Vorausgesetzt dein Verhältnis zu deiner Schwester ist gut, dann frag sie doch einfach, ob sie ihn dir überlässt oder ggf. verkauft.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mando619

Newbie
Registriert
4 Dezember 2019
Beiträge
5
Alter
43
Ort
Leipzig
Würde jetzt auch erstmal ganz unverblühmt fragen, ob sie dir den Traktor überlässt. Da sie bereits den Hof bekommen hat, sollte sie ja sowieso den Gedanken haben, ob ihren Geschwistern nicht auch etwas davon zusteht, auch wenn die rechtliche Situation wohl eindeutig ist. Wenn ihr was an eurem Verhältnis liegt und sie scheinbar sowieso keinen großen Wert auf den Hof legt, sollte das ja eigentlich kein Thema sein.

Wenn du den Hof kaufen willst würdest du ihn sicherlich auch zu einem Freundschaftspreis bekommen. Wenn du dafür einen Kredit bräuchtest, würde ich mal einen Termin bei der Hausbank machen. Die sagen dir dann, was möglich ist und was nicht.

Alternativ gibt es aber auch noch diverse Anbieter (sogar online: credimaxx u.ä. ), wo man einen Kredit ohne große Bürokratie erhält und wo zum Beispiel nicht auf die Schufa geschaut wird. Die Konditionen sind dann aber sicherlich nicht so gut. Über einen Kauf würde ich aber ernsthaft nachdenken.

Beste Grüße
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Oben