Einschreiben mit Rückschein

Fiesta2003

Haudegen
Registriert
21 Juli 2004
Beiträge
609
Alter
44
Ort
Oberhausen
Website
-
Hallo Leute

Ich habe meinen Mobilfunkvertrag gekündigt und dies am 22.04.2009 per Einschreiben mit Rückschein verschickt. Auf der Seite der deutschen Post kann man ja seinen Status abfragen und es steht dort folgendes: Die Sendung wurde dem Empfänger seit dem 25.04.2009 zur Verfügung gestellt. Ich habe meinen Rückschein noch immer nicht erhalten (heute ist der 28.04.09) und noch immer steht der selbe Status dort. Da es sich um eine Kündigung meines Mobilfunkvertrages handelt und ich bis ende April gekündigt haben muß (3 Monate vor Vertragsende) hab ich da möglicherweise das Problem das sie die Kündigung nicht mehr annehmen oder zählt der Eingang des Einschreibens (25.04.2009)? Die Adresse war ein Postfach.

LG Martina
 

DJ_Decay

Eroberer
Registriert
25 März 2005
Beiträge
78
Alter
39
Ort
Neukrichen-Vluyn
Website
www.rs-fiesta.de
das heißt das das bei der post liegt und die es noch nicht abgeholt haben. die haben nen benachrichtigungswisch im postfach, der muss unterschrieben werden und dann müssen die das einschreiben in der filiale abholen
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Ein Einschreiben mit Rückschein an ein Postfach? Hmmm, das geht doch nicht. Ein solches Einschreiben muss von einer (bevollmächtigten) Person entgegengenommen und der Empfang auf dem Rückschein abgezeichnet werden. Sonst gilt es nicht als ausgeliefert. Ein Postfach kann nicht abzeichnen. Sowas schickt man dann besser direkt an die Hausanschrift des Empfängers.

Datum und Uhrzeit der Auslieferung, die per Unterschrift auf dem Rückschein bestätigt wird, gilt als Auslieferungszeitpunkt. Für Deine Kündigung ist dieser Zeitpunkt maßgeblich.

Grüße
Uli
 

gruffti

Foren Gott
Registriert
30 September 2004
Beiträge
2.305
Alter
77
Ort
Bad-Godesberg
Na ganz so dramatisch ist das nicht, da ein Postfach eine Art Briefkasten ist.
Liegt da eine Benachrichtigung drin, die ignoriert wird, gilt der Brief als zugestellt.
Aber...... mit dem Rückschein ist nicht der Inhalt des Briefes nachgewiesen.
Man tut also gut daran Zeugen zu haben. Wenn der Brief zurück kommt, ihn am besten mit neutralen Zeugen (also nicht Familienangehörigen) zu öffnen, um nachweisen zu können, dass der Brief mit der Zustellnummer xyz tatsächlich eine Kündigung enthielt.
 

hilley

Doppel Ass
Registriert
23 April 2005
Beiträge
154
Alter
39
Ort
Bad Orb
ich meine mal gehört zu haben dass das versand datum zählt also der tag wo man es bei der post abgibt.(Poststempel mit datum)
 

Sylvester23

Foren Gott
Registriert
9 Januar 2004
Beiträge
2.020
Alter
48
Ort
Mainz
Sorry, wenn ich jetzt ruppiger werde, aber solche Äusserungen, wie "meine mal gehört zu haben" regen mich einfach aus. Entweder gesichertes Wissen oder Ruhe:

Eine Kündigung ist eine Willenserklärung, gem. § 130 Abs. 1 BGB gilt sie erst dann, wenn sie der anderen Partei zugeht.

Kommt ein Einwurfeinschreiben zurück, weil es nciht abgeholt wurde, ist es Pech für den Absender. Es sei denn, der Empfänger musste wissen, dass ein Einschreiben kommt. Z.B. indem es ihm vorher per fax angekündigt wurde.

trotzdem bleibt immer noch das Problem, des angeblich leeren Umschlags, wie gruffti richtig schrieb. Es gibt eigentlich nur zwei sichere Zustellverfahren:

1. Gerichtsvollzieher - kostet!
2. Nicht ganz so sicher: per Bote, welcher das Schreiben gelesen und das Eintüten gesehen oder selbst gemacht hat. Der Bote darf dem Empfänger übrigens das Schreiben auch vor die Füße werfen, das gilt als überbracht, wenn der andere es nicht annehmen will.

Noch eine Ergänzung zum leeren Umschlag: Im Zivilrecht sind eigentlich beide Parteien zur Wahrheit verpflichtet. Also sollten solche Behauptungen, dass nur ein leerer Umschlag oder ein weißes Blatt mit der Adresse drin lag recht selten sein. Den nachweis, dass die Behauptung falsch ist, muss aber wieder der Absender bringen...
 

gruffti

Foren Gott
Registriert
30 September 2004
Beiträge
2.305
Alter
77
Ort
Bad-Godesberg
Original von Sylvester23
..Kommt ein Einwurfeinschreiben zurück, weil es nciht abgeholt wurde, ist es Pech für den Absender...

Das ist so auch nicht ganz richtig. Die Annahme kann verweigert werden, wenn z.B. für den Empfänger Gebühren anfallen würden.
Die Zustellung ist auch unwirksam, wenn der Empfänger z.B. im Urlaub war.
Ansonsten gilt ein Einschreiben mit dem Tag der Benachrichtigung als zugestellt und hat zunächst einmal zumindest den Anscheinbeweis.

Niemand ist verpflichtet ein Fax zu besitzen. Demnach wäre es im täglichen Leben unmöglich eine Kündigung fristgerecht zuzustellen, wenn der böse Gegenüber das nicht will.

In grossen Firmen ist es üblich, dass alle Post im Postfach ankommt, selbst wenn da eine 'offizielle' Anschrift drauf steht. Das macht die Post automatisch.
 

Sylvester23

Foren Gott
Registriert
9 Januar 2004
Beiträge
2.020
Alter
48
Ort
Mainz
Ähm, muss doch nochmal einhaken:

Auf eine Verspätete zustellung kann man sich berufen nach Treu & Glauben - § 242 BGB. Es sei denn, es wurde eine Zugang, hier angekündigt - kann auch mündlich sein:

Hier mal ein urteil vom BAG wo es auch um die Zustellung der Kündigung geht-die Klägerin hat ausdrücklich verloren, weil ihr die Kündigung angekündigt wurde: Urteil vom 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 -

Hier mal ein Beitrag aus dem Juraforum - Quelle: http://www.juraforum.de/forum/archive/t-205584/rechtzeitige-kündigung-durch-den-arbeitgeber

"Eine Willenserklärung gilt bekanntlich als zugegangen, sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, daß bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis erlangen (BGHZ 67, 271 [275] = NJW 1977, 194 = LM § 132 BGB Nr. 3). Besonders streitig ist in Rspr. und Literatur die Frage, ob und wann bei einem Einschreibebrief, den der Postzusteller unter Benachrichtigung des Adressaten im Postamt zur Abholung bereit legt, der Zugang erfolgt. Entgegen einer verbreiteten Literaturansicht (vgl. nur Köhler, Allgemeiner Teil des BGB, 24. Aufl. 1998, § 13 Rn. 14 [S. 127 f] m.w.N.) liegt nach Ansicht des BGH in der bloßen Benachrichtigung von der Hinterlegung des Einschreibebriefes im Postamt kein Zugang vor, weil die Erklärung noch nicht in den Machtbereich des Empfängers geraten ist. Damit kann auch kein Zugang in dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem dem Adressaten die Abholung des Einschreibebriefs zumutbar ist (anders etwa bei einem Postfach, s. BGH NJW 2003, 3270). Es kommen dann die unter § 242 BGB zu subsumierenden Grundsätze der Zugangsvereitelung in Betracht. Die Entscheidung des BGH befaßte sich mit den besonderen Voraussetzungen, unter denen eine solche angenommen werden kann."
 

Fiesta2003

Haudegen
Registriert
21 Juli 2004
Beiträge
609
Alter
44
Ort
Oberhausen
Website
-
Hallo

Vielen Dank für die Infos. Also einmal ging ein Einschreiben schonmal verloren. Ich habe ebenso eine Nachforschung in Auftrag gegeben. Das Ergebnis =0. Es wurden noch nicht mal meine Kosten erstattet. Und ich hab echt keinen Bock das alles nochmal durch zu kauen. Dann brauch ich ja auch kein Einschreiben schicken und nur einen normalen Brief, is wesendlich günstiger. Also egal ob nun Adresse oder Postfach, hab immer "wichtiges" per Einschreiben gemacht und bis auf einmal ging auch alles glatt. Hab meine Fitnessmitgliedschaft ebenfalls gekündigt und es kam auch promt ne antwort. Nur bei meinem Mobilfunkanbieter klappts komischerweise nicht. Ich denke ich rufe mal bei denen an und hacke mal nach.

Vielen Dank nochmal an alle, auf Euch ist Verlass :applaus

LG Martina
 

Sylvester23

Foren Gott
Registriert
9 Januar 2004
Beiträge
2.020
Alter
48
Ort
Mainz
Du hast doch ne Info in der Sendeverfolgung, wann es abgegeben wurde. Wenn Du anrufst, brauchst du denen ja nicht aufs Brot zu schmieren, dass du den Schein noch nicht hast.

Ich weiß, dass ich Pessimist bin, aber gerade bei der Einschreibensache bin ich selber schon reingefallen vor Gericht. In meinem Fall war dann das Mahnverfahren nicht gestartet (weil ich angeblich ein weißes Blatt mit Adresse geschickt hab) und meine anschliessende Klage wurde abgewiesen. Deshalb weise ich immer gern auf den ungünstigsten Fall hin.
 

Baumschubser

Megaposter
Registriert
4 November 2004
Beiträge
3.382
Ort
Oberlausitz
Original von Fiesta2003
Hallo

................ Nur bei meinem Mobilfunkanbieter klappts komischerweise nicht. Ich denke ich rufe mal bei denen an und hacke mal nach.

Vielen Dank nochmal an alle, auf Euch ist Verlass :applaus

LG Martina

Sollte man tun und nur so als Tipp, immer rechtzeitig kündigen. Mobilfunkverträge, die üblicherweise 24 Monate laufen, kündigt man mindestens 5 Monate vorher. Ich musste bei meinem Anbieter jetzt auch telefonisch nachhaken und mal peinlich fragen, warum die geforderte Bestätigung nicht kommt. Ich habe per einfachen Brief gekündigt. Der Eingang wurde mir am Telefon bestätigt und kurz darauf hatte ich auch die schriftliche Bestätigung. Da ich noch reichlich Zeit gehabt hätte, hätte ich die ansonsten mit der Kündigung auf allen möglichen und unmöglichen Wegen bombardieren können.

@Sylvester23

Dein Fall stellt aber wirklich ein Extrem dar, was IMHO keinesfalls üblich und an der Tagesordnung ist. Stellt sich daraus die Frage, ob man eine verbindliche Zustellung nur dann getätigt hat, wenn man das per Gerichtsvollzieher tut. Das kann es doch nicht sein, die Abweisung deiner Klage halte ich daher einfach nur für frech. Wenn so was Schule macht, dann Gute Nacht.
 

Sylvester23

Foren Gott
Registriert
9 Januar 2004
Beiträge
2.020
Alter
48
Ort
Mainz
Wie ich geschrieben habe, es besteht Wahrheitspflicht im Zivilprozess, leider hält sich nicht jeder dran.
 

Fiesta2003

Haudegen
Registriert
21 Juli 2004
Beiträge
609
Alter
44
Ort
Oberhausen
Website
-
Hallo Leute

Klar es war meine Schuld das ich das so spät in Angriff genommen habe. Durch meinen damaligen Umzug waren vorerst meine Unterlagen verschwunden. Erst als ich x mal angerufen wurde wegen einer Vertragsverlängerung fiel der Groschen. Hab dann online unter meine Vertragsdaten geschaut und gesehen wann nun genau das Datum war. Es ist keine Entschuldigung ich hab da echt geschlafen. Es fiel in Vergessenheit und nun hab ich den Salat. Warum ich den Vertrag nicht verlängere? Nun ich bin der Meinung ich benötige einen solchen Vertrag nicht mehr und möchte zu einer Prepaid Karte wechseln.

Nun anstatt dort anzurufen hab ich eine E Mail geschickt und bat um antwort. Weil so hab ich es schriftlich. Als antwort kam, Wir kümmern uns sofort um Ihr Anliegen, sodass Sie in Kürze eine Antwort von uns dazu erhalten.... .. Doch bei der Senderückverfolgung steht noch immer der gleiche Status. Ist das nun eine Masche um mich zu vertrösten oder was? Tja dann hab ich wohl die A.... karte und muß die Verlänerung zustimmen??? Aber mein Schreiben lag ja pünktich im Postfach bzw. liegt noch darin. Na irgendwas stimmt da nicht.

Ich war bisher immer mit meinen Anbieter zufrieden, erst jetzt bekomme ich da meine problemchen. Vielleicht sind die ja so gerade weil ich eine Vertragsverlängerung abgeschlagen habe???

LG Martina
 
M

Maik MkV

Gast im Fordboard
Vielleicht auch die Frage, wie den der am Schalter ein Einschreiben für ein Postfach annehmen kann.
 

Fiesta2003

Haudegen
Registriert
21 Juli 2004
Beiträge
609
Alter
44
Ort
Oberhausen
Website
-
Hallo

Warum nicht ans Postfach? Wie gesagt hat sonst immer geklappt. Aber nun gibt es was neues. Habe soeben in meinem Briefkasten den Rückschein und sogar schon die erwartete antwort bekommen, d.h. die Kündigungsbestätigung. Hätte mich jetzt auch gewundert das ein solches Unternehmen sich querstellt. Würde das eher von anderen Anbietern zutrauen. Daumen hoch sag ich da nur. Nur Daumen runter für die Post, da der Status nochimmer derselbe ist. Und wenn es kein Einschreiben zu einem Postfach gehen würde, warum nahm die Postdame meinen Brief so an??? Wie gesagt war ja auch nicht mein erstes Einschreiben an ein Postfach und bisher hat mir niemand was dagegen gesagt.

Viiielen Dank Leute :applaus

LG Martina
 

Wavemaster

Megaposter
Registriert
21 März 2005
Beiträge
5.612
Ort
Schwabenland
Website
www.flickr.com
Original von Fiesta2003
Hallo

Warum nicht ans Postfach? Wie gesagt hat sonst immer geklappt.
Dann hattest du einfach bisher Glück. Und warum die Dame oder Herr am Postschalter nichts darauf geachtet hat? Kann passieren bei etlichen Kunden am Tag.
Das mit dem Sendestatus is so ne Sache, sagen wir es so bei manchen Produkten ist der nicht immer uo to date ;)
 

Fiesta2003

Haudegen
Registriert
21 Juli 2004
Beiträge
609
Alter
44
Ort
Oberhausen
Website
-
Ich habs gemerkt :D

Na irgendjemand muss ja schließlich die Post aus dem Postfach holen. Hab mal gegoogelt und es tun viele, auf ein Postfach ein Einschreiben schicken ;) Bei weiteren Fragen schaut mal hier: Deutsche Post und lest mal Punkt Rückschein, Kann man ein Einschreiben Rückschein auch an eine Postfachadresse senden?

Ich bin echt froh das es doch noch geklappt hat und ihr wart mir schon eine hilfe. :happy:

Bis bald,

LG Martina
 

gruffti

Foren Gott
Registriert
30 September 2004
Beiträge
2.305
Alter
77
Ort
Bad-Godesberg
Original von Wavemaster
Ich versteh eh nicht wie man ein Einschreiben mit Rückschein an ein Postfach schicken kann


Für mich zum Lernen: Was spricht dagegen? Wenn Du mir einen Brief schicken würdest, würde der immer im Postfach landen. Die Sendungen an die Wohnortanschrift werden im Postamt aussortiert und in das Fach gelegt.
Nachteil für mich wäre, dass ich nicht behaupten könnte, dass die Benachrichtigung nicht in meinem Briefkasten gelandet ist.
 
Oben