Schrecki

Haudegen
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Hallo!

Ich hoffe ihr hattet schöne Feirtage.

Ich bin dabei, mir neue Alus für unsern Mondi (Turnier, Bj2006, 1,8/92kW) zuzulegen. Es wird wohl Borbet CA in 7x16, gibts im Moment sehr günstig.

Ich hab da Fragen zur Eintragung:
Es gibt von Borbet für die Felge vom TÜV die Gutachten (aber keine ABE) für das Auto. Wie genau muss ich das also eintragen lassen?

Und dann steht in dem Gutachten unter Auflagen, die ich gerne erklärt hätte:
Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
sind zu entfernen.
Welche Sicherungsscheiben soll ich da entfernen? Das hört sich für mich irgendwie unlogisch an.


Edith sagt, ich sollte euch nochmal den Link zum Gutachten geben:

GUTACHTEN

Vielen Dank für eure Antworten!

Gruß
Thomas
 

HAL-J586

Kaiser
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Hallo Schrecki,

mit dem Gutachten musst Du mit montierten Rädern zu einem Prüfer (TÜV Dekra oder KÜS) fahren. Idealerweise hat Dein Felgenhändler so etwas im Hause. Der Prüfer prüft die im Gutachten aufgelisteten Auflagen an Deinem Fahrzeug und erteilt Dir dann einen "Nachtrag zur ABE" Deines Fahrzeugs. Diesen Nachtrag musst Du dann mit dem Fahrzeugschein ständig mitführen.
Die Sicherungsscheiben sind Federscheiben an 1 oder 2 Radbolzen welche die Bremsscheiben auf der Nabe sichern. Die wirken nur bei abgenommenen Rädern und können weggelassen werden.

MfG

Andreas
 

Schrecki

Haudegen
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Hmm, ich habe grade nochmal rumtelefoniert.
Also von Borbet gibt es direkt das "Gutachten zur Erteilung des Nachtrags zur ABE" von der Felge für mein Auto.
Damit solle ich dann zur Zulassungsstelle gehen, die das dann damit einträgt (kostet 11€), ein zusätzliches Tüv Gutachten sei nicht nötig, da es dieses ja bereits gäbe (das oben genannte).
Ist das soweit richtig, oder erzählen mir Felgenhändler und die Zulassungsstelle da was verkehrtes?
 

EsCaLaToR

Lebende Legende
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Dein Mondeo dürfte wie meiner BWY sein.

Im PDF dafür steht Auflage A01 (TÜV-Abnahme) nicht drin. Also kein TÜV.
Zur Zulassungsstelle musst Du nur, wenn die Reifengröße, die drauf soll, nicht eingetragen ist.

Steht doch alles im Gutachten drin, musst es Dir doch nurmal durchlesen.
 

Schrecki

Haudegen
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Ja, ich hab das durchgelesen. Die Reifengröße (205/55 R16) ist auch eingetragen. Aber obendrüber steht "Gutachten zur Erteilung des Nachtrags zur ABE". Also muss ich doch dann noch irgendwo hin (wahrscheinlich zur Dekra) um den Nachtrag erstellen zu lassen, oder?
 

EsCaLaToR

Lebende Legende
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Hm, also ich verstehe das so, dass die da mal irgendwas ergänzt haben....also ich würde die Felgen draufbauen, und bei Bedarf wegen den Reifen schauen. Von TÜV Abnahme steht definitiv nix drin. Fragen kann man den TÜV Menschen trotzdem nochmal.

Anbei noch ein Bild der Sicherungsscheibe. Die ist im Normalfall am Radbolzen, und nicht wie bei mir am Ventil (Ich musste die zum Anbau der Winterräder auch abmachen).
 

Schrecki

Haudegen
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Also wegen der Reifengröße gibt es keine Probleme, bleibt ja die Standardbereifung.
Zum TÜV muss ich laut dem Gutachten also nicht.
Reicht es also, das Gutachten mitzuführen oder muss ich erst diesen Nachtrag zur ABE damit ausstellen lassen. Und wenn ja: WO?

Bürokratie... :wand
 
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