DDR-Mopedführerschein auf EU-Führerschein übertragen?

Sylvester23

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Da ich regelmässig im Ausland unterwegs bin, überlege ich mir einen EU-Führerschein zuzulegen.

Zur Vorgeschichte: Ich habe zu DDR-Zeiten in der GST meinen Motoradführerschein gemacht - Blöderweise mit 14. Mit 15 bekam ich dann Moped - aber Motorrad wurde mir aberkannt, weil Prüfung zu lange her-egal.
DDR-Moped heisst aber 60 km/h.

Nun hab ich bei der Übertragung beim Autoführerschein geschlafen (a: wusste ich es nicht und b: hab ich natürlich mit 18 sofort die S51 verkauft) und da ist der Stempel für 60km/h nicht drin.

Jetzt halt die Fragen - wie bekomme ich die 60 km/h (oder bekomme ich sie überhaupt) in einen EU-Führerschein. Und wie kann ich die Kollegen hier in Mainz davon überzeugen, die von Moped-Führerschein bis 60 km/h mit 15 noch nie was gehört haben.

Es wäre mir schon wichtig, denn mein alter Herr hat gerade seine Schwalbe komplett fertig und er kann sie ja nicht mehr fahren. Drosseln will ich sie auch nicht, denn jeder sieht ja selbst, wie die Auto's um die "Hindernisse, die nur 50 in der Stadt fahren" rumheizen-da ist eine Reserve hilfreich.

Danke vorab für hilfreiche Info's!
 

C-Maxe

Haudegen
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Da wird wohl nichts gehen.

In der DDR war der Mopedführerschein auf Fahrzeuge bis 50ccm beschränkt. Die heutige Klasse "M" hat dieselbe Beschränkung... und, leider, zusätzlich die Beschränkung auf max. 45km/h.
 

Sylvester23

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Warum nicht?

Bei der Übertragung in den Bundesführerschein wurde es ja auch übernommen mit einem Stempel.

Und beim EU-Führerschein werden ja beim PKW auch die 7,5t beibehalten. Ist ja eigentlich genau das selbe - eine einmal nachgewiesene Befähigung wird beibehalten.
 

C-Maxe

Haudegen
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Du sprichst es ja selber an, Du hast Deine Berechtigungen ja 1:1 übertragen bekommen (übrigends PKW sind nur 3,5t, auch wenn Du bei Deinem Fuhrpark wahrscheinlich bald die 7,5t bräuchtest, z.B. für einen H2 :D :D :D )! Von daher wurde Dir nichts vorenthalten.

Nur das die Klasse M jetzt eine weitere, Dich halt betreffende, Einschränkung hat.
 

Sylvester23

Foren Gott
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Ich glaub, jetzt Mistverstehen wir uns:

Bundesführerschein war 7,5t PKW - wer jetzt neu macht hat nur noch 3,5t - aber wir Dinos behalten weiterhin die 7,5t.

DDR Moped - war 50 ccm bis 60 km/h (war glaub ich auch M) - Bundes M ist 50 ccm bis 45 km/h - ber wieder für Dino's mit Stempel 50ccm bis 60 km/h

Und das letztere hätt ich eben gern genauso übertragen wie die 7,5t bei PKW. Ich werd mir am WE mal die Nummer zur Führerscheinstelle oder besser eine Mailadresse raus suchen und die mal direkt nerven.

Wenn es allerdings nicht übertragen wird, dann lass ich mir meinen alten Führerschein nachstempeln und behalt den. Sollen die Bobbys doch zusehen, wie sie das lesen können.
 

Baumschubser

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Sorry, aber da habt ihr was gewaltig missverstanden.

Klasse M ist nach wie vor auf 50ccm begrenzt und damit dürfen alle Mopeds gefahren werden, die den heutigen 45km/h Chinakrachern gleichgestellt sind. Das betrifft zum einen ältere Westmodelle mit noch 50km/h Zulassung und auch Simsons aus dem Osten mit 60km/h Zulassung. Hierfür braucht es keinerlei Eintrag im Führerschein, weil alle Simson lt. Einigungsvertrag den westdeutschen Modellen gleichgestellt wurden und somit jeder, der Klasse M hat, auch eine Simson mit 60km/h fahren darf. Egal wann und egal wo er den Führerschein gemacht hat. Deshalb ist die olle Schwalbe bei West-Kiddies ja so beliebt. Diese Regelung gilt aber nur in Deutschland, im Ausland bitte aufpassen, wer nur Klasse M hat, darf mit der Simson ggf. dort nicht fahren, also genau nachfragen.

Genau so ist es beim PKW. Die DDR war ja schon seit 1986 weiter als es die Bundesrepublik noch nach der deutschen Einheit war. Seitdem galt nämlich in der Ostzone eine Version des heutigen EU-Führerscheins. Klasse B war 3,5t maximal und basta. Als Neu-Wessi dürfte dann ab 1990 aber jeder Ossi auch bis 7,5t mit Klasse B und dieses Recht bleibt auch nach einer Umschreibung auf die EU-Karte erhalten in Form der Klasse C1. Nach meinem Kenntnisstand kommen da sogar noch weitere Unterteilungen (C1E, CE79 etc.) hinzu, die kaum einer versteht. Warum man das so fürchterlich kompliziert machen musste, ist nicht nachvollziehbar.

Ändern wird sich das aber alles bald schon wieder, wenn wieder Klasse M mit 15 Jahren eingeführt wird. Dann bekommt man beispielsweise den M nicht mehr automatisch zur Klasse B dazu. So ist das zumindest geplant.
 

Sylvester23

Foren Gott
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Hey, das wär ja super. Und was ist mit dem Passus im Führerschein "Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h" ? Genau so stehts halt derzeit im Führerschein.
Und dieser blöde kleine Stempel den es eben noch '93 gab für die DDR-Mopeds macht mich stutzig.

Steht das mit der Gleichstellung irgendwo?
 

Baumschubser

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Gemäß dem Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101) sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik mit nicht mehr als 50 cm3 Hubraum und nicht mehr als 60 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO gleichgestellt, wenn sie bis spätestens zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wirkt sich die zulassungs-rechtliche Gleichstellung auch auf das Fahrerlaubnisrecht aus, so daß diese Kleinkrafträder mit der Fahrerlaubnisklasse 4 (alt) bzw. M (neu) gefahren werden dürfen.
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Kleine Bemerkung am Rande noch hierzu:
Sylvester23 schrieb:
Bundesführerschein war 7,5t PKW - wer jetzt neu macht hat nur noch 3,5t - aber wir Dinos behalten weiterhin die 7,5t.
Auch hier wird "scheibchenweise" gekürzt: den standardmäßigen "grauen Lappen" hab ich seinerzeit mit 7,5 t unbefristeter Erlaubnis erhalten, seit Bundesführerschein hat man das nur bis zum 50. Lebensjahr, dann muss man alle paar Jahre zur Nachprüfung. Also nix mit "einmal nachgewiesener Befähigung". Unterzieht man sich dem nicht, fällt man auf 3,5 t zurück.

Grüße
Uli
 

Steffen

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oh, ich kenn das so, dass man die LKW-Erlaubnis( jetzt CE) mit 50 verliert, wenn man nicht zum Arzt geht. Dann gilt nur noch 7,5t. Kann man das auch irgendwo nachlesen?
 

Baumschubser

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Ja, die 7,5t Berechtigung bleibt bis zum Sanktnimmerleinstag. Das hat sich in ein paar jahren aber auch schon wieder erledigt, wenn alle Führerscheine nur noch befristet ausgegeben werden. Das soll 2013 in Kraft treten, somit wäre jeder mit einem alten Lappen spätestens 2028 zur Umschreibung in die EU-Karte verpflichtet.
 

C-Maxe

Haudegen
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Nach meinem Wissen sogar bereits 2012. Und 2028 hat sich das Thema LKW für mich sehr wahrscheinlich erledigt.
 

nafnaf73

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Ich habe das Gefühl, ihr wollt Äpfel mit Birnen vergleichen, sorry.

Also, wenn ihr einen alten Klasse 3 FS umschreiben lassen habt, dann habt ihr in dieser Scheckkarte die Führerscheinklassen B,C1,BE, C1E und CE mit Ziffer 79 eingetragen. Die kleineren Buchstaben vergess ich jetzt mal. Das heist für euch nur, dass ihr mit der Klasse BE Pkw mit Anhänger fahren dürft. Die Klasse C1E bedeutet Lkw mit einer ZgM von bis zu 7,5 t und im Zug nicht mehr als 12 t. Die Klasse CE mit Ziff. 79 bedeutet, dass ihr Lkw bis 7,5 t und im Zug bis 18,75 t fahren dürft. Ihr seid sogar mit dieser Fahrerlaubnis besser gestellt, da die Klasse 3 nur Fahrzeugkombinationen bis 3 Achsen erlaubte. Bei der Klasse C1E darf man auch mehr als 3 Achsen fahren.....

Die Klasse CE mit Ziff. 79 wird bis zum 50. Lebensjahr beschränkt, anschließend die Gesundheitsprüfungen alle 5 Jahre....



Zu den neuen Beschränkungen, diese gelten nur für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Nennt sich Berufkraftfahrerqualifikation. Benötigt man für Privatfahrten nicht. Diese wurde für den Personenverkehr zum Sept. 2008 und für den Güterverkehr zum Sept. 2010 eingeführt. Übergangsvorschrift bis Sept. 2015 bzw. 2016.

Bei Fragen, einfach nochmal melden.
 

Baumschubser

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Haben wir oben was anderes geschrieben? Ging doch nur um die Frage, ob die Berechtigung, zumindest 7,5t auch nach dem 50. Lebensjahr zu fahren, bestehen bleibt. Und das ist Tatsache. Die kleinen Hängerzüge wird im Privatbereich kaum einer fahren, wenn man einen 7,5t Solo-LKW bei einem Umzug aber noch selber lenken darf, kann das sehr hilfreich sein.
 
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